Gastprofessor:innen

Beschreibung

Gastprofessor:innen halten sich auf Einladung an der ETH auf.

Zweck

Zweck des Aufenthalts ist Lehre und Forschung. Gastprofessor:innen sind beteiligt an laufenden Forschungsprojekten und am Unterricht.

Voraussetzungen

Entsch?digung durch ETH Zürich

G?ste erhalten in der Schweiz entweder gar keinen Lohn oder lediglich eine Entsch?digung, die niedriger ist als das Sal?r für eine ordentliche Stelle. Die Entsch?digung soll die Kosten für die Lebenshaltungskosten nicht überschreiten. Es k?nnen folgende Entsch?digungen an den Gast entrichtet werden:

Honorar: Das Honorar wird direkt an den Gast entrichtet. Es ist sozialversicherungs- und quellensteuerpflichtig. Sofern die Miete durch den Gast bezahlt wird, muss der Betrag im Honorar enthalten sein. Der Betrag wird im Workflow im Feld Honorar eingetragen.

Miete: Die Miete kann von der ETH (Einheit/Departement/Professur) direkt an den Vermieter bezahlt werden. Die Mietkosten sind sozialversicherungs- und quellensteuerpflichtig und müssen daher mit dem Honorar aufgerechnet werden. Es erfolgt keine direkt Auszahlung an den Gast. Der Betrag wird im Workflow im Feld Miete eingetragen.

ETH Stipendium: Das Stipendium wird mittels Zahlungsauftrag und unter Beilage der Stipendiumbest?tigung durch die Finanzabteilung an den Gast ausbezahlt. Stipendien sind weder sozialversicherungs- noch quellensteuerpflichtig. Der Betrag wird im Workflow nicht eingetragen.

Falls erst nach Abschluss des G?steworkflows entschieden wird, dass dem Gast eine Entsch?digung ausgerichtet werden soll, k?nnen Sie sich direkt per E-Mail an Ihre zust?ndige Person in der HR Administration wenden.
 

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Für diese G?stekategorie wird eine allf?llige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung über die ETH eingeholt.

Im Dokument DownloadUnterlagen für G?ste (PDF, 131 KB) sind die für die jeweilige G?stekategorie erforderlichen Dokumente sowie die Regelungen für Arbeitsbewilligungen und Familiennachzug aufgeführt.

Hinweise

Gesamtübersicht

Die Berechtigungen für alle G?stekategorien finden Sie auf der Webseite Gesamtübersicht Berechtigungen G?ste.

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